Maskenpflicht im Gesundheitswesen

Gemäß Änderung des § 28b Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher u. a. von Arztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, unter die die Physiotherapie fällt.

Wir möchten Sie bitten, zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter, unsere Praxis nur mit Maske zu betreten.